CERTIFER SA
18 RUE EDMOND MEMBREE
59308  Valenciennes
N°TVA : 73411047285
 

Bewertungsstelle (AsBo)

WAS IST EIN ASBO-EINSATZ?

In Übereinstimmung mit der Richtlinie (EU) 2016/796 wurde mit der Verordnung Nr. 402/2013 über die gemeinsamen Sicherheitsmethoden für die Risikoevaluierung und -bewertung (CSM-RA) und der Verordnung Nr. 2015/1136/EU ein gemeinsamer Rahmen für die Sicherheitsbewertung und den Sicherheitsnachweis festgelegt.

Diese Vorschriften verlangen vom Antragsteller die Anwendung gemeinsamer Sicherheitsmethoden, sobald an einem System wesentliche Änderungen vorgenommen werden, die technischer, betrieblicher oder organisatorischer Art sein können.

Mit dem 4. Eisenbahnpaket hat der Antragsteller die Verantwortung, eine Eingabe der Anforderungen zu integrieren, um sicherzustellen, dass alle EU- und nationalen Anforderungen (entsprechend dem beantragten Umfang) definiert und erfüllt wurden und dass alle Risiken ordnungsgemäß abgedeckt und mit einer relevanten Minderungsmaßnahme verknüpft sind.


Der Antragsteller kann ein Eisenbahnverkehrsunternehmen, ein Infrastrukturbetreiber, eine Instandhaltungsstelle, ein Auftraggeber oder ein Hersteller sein.

  

 

ALS CERTIFER GROUP SIND ALLE UNSERE EUROPÄISCHEN GESELLSCHAFTEN VON ASBO ANERKANNT WORDEN:
  • Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Deutschland für AEbt Certifer GmbH
  • Bundesamt für Verkehr (BAV) in der Schweiz für AEbt Certifer Schweiz GmbH
  • Agencia Estatal de Seguridad Ferroviaria in Spanien
  • Agenzia Nazionale per la Sicurezza delle Ferrovie - ANSF in Italien

 

In Europa ist die Einhaltung der Verordnung 402/2013 verpflichtend, wenn eine wesentliche, die Sicherheit betreffende Änderung vorgenommen wird. Die Bedeutung einer Änderung wird vom Vorschlagenden anhand von sechs Kriterien definiert. Für diese Änderungen muss der Antragsteller die Einhaltung der folgenden Schritte nachweisen:

Indem der CSM-RA die Bedeutung des risikobasierten Ansatzes zur Gewährleistung der Bewertung und des Nachweises der sicheren Integration hervorhebt, verlangt er bei wesentlichen Änderungen eine Bewertung durch einen unabhängigen Dritten, um sicherzustellen, dass das zu bewertende System die beabsichtigten Ziele sicher erreichen kann.


In einigen Sonderfällen kann die Anwendung der CSM-RA in eine Anforderung einer TSI aufgenommen werden. In diesem Fall ist dasselbe Bewertungsverfahren anzuwenden, das als Anforderung im Anwendungsbereich der TSI und nicht als wesentliche Änderung betrachtet wird.

WAS IST DIE ROLLE DER BEWERTUNGSSTELLE (ASBO)?

Basierend auf der Anwendung des CSM und dem Nachweis, dass alle Risiken unter Kontrolle sind, beurteilt der AsBo die korrekte Anwendung des Risikomanagementprozesses und die Angemessenheit seiner Ergebnisse.

Das AsBo berät bei der Systemdefinition, Anforderungserfassung, Gefahrenermittlung und Risikoanalyse, Risikobewertung und Risikoakzeptanz sowie beim Nachweis der Einhaltung von Sicherheitsanforderungen. Der AsBo kann jedoch nicht an der Erstellung der Risikoanalyse und der Definition der Bedeutung von Änderungen beteiligt werden.

Wenn die Risikobeurteilung und das Risikomanagement den Anforderungen der CSM-RA entsprechen und die geplanten Ziele sicher erreicht werden können, erstellt das AsBo einen Sicherheitsbewertungsbericht. Dies ist als verbindlicher Nachweis für die nationalen Sicherheitsbehörden in der EU und der OTIF erforderlich.

 

 

UNSERE REFERENZEN

  • Die Hochgeschwindigkeitsstrecke HS2
  • Das Projekt Charles-de-Gaulle-Express
  • Das dänische Elektrifizierungsprogramm
  • Der Orient-Express Venedig-Simplon
  • Die Luxemburger Straßenbahn

  • Der Regio2N-Zug in der Île-de-France
  • Der TGV Frankreich-Spanien
  • Die osteuropäische Hochgeschwindigkeitsstrecke
  • Das Eurotunnel GSMR-NetzLa LGV HS2

Möchten Sie mehr über unsere Organisation erfahren? Erfahren Sie mehr über unsere Aufgaben bei der unabhängigen Bewertung Eisenbahnsicherheit (ISA).

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